Nationaler Aktionsplan
Aktuell wird der vierte nationale Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership durchgeführt.
Gleichzeitig befinden sich noch einige Verpflichtungen des dritten Aktionsplans in der Umsetzung. Nachfolgend das Monitoring zu diesen Aktivitäten.
Monitoring
An dieser Stelle bieten wir eine anschauliche Übersicht zum bisherigen Stand der Implementierung des nationalen Aktionsplans. Die Visualisierung des Aktionsplans illustriert die elf Verpflichtungen und Meilensteine, die der Bund innerhalb der nächsten zwei Jahre umsetzen muss. Mit einem Klick auf die einzelnen Verpflichtungen und Meilensteine, können detaillierte Beschreibungen aufgerufen werden. Der Stand der Visualisierung basiert auf der Webseite der Bundesregierung.
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen sind beschränkt auf das aktuelle Bundesrecht, die Bundesrechtsprechung ab dem Jahr 2010 und auf aktuelle Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, sodass die Suchfunktionalität der Portale eingeschränkt ist. Außerdem entspricht der Zugang zu den Rechtsinformationen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Auch eine Weiterverwendung der Daten durch zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen für neue zukunftsgerichtete Anwendungen ist derzeit nur bedingt möglich; ein automatisiertes Auslesen und Bearbeiten der Daten ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Im
internationalen Vergleich gibt es bereits modernere und nutzerfreundlichere Rechtsinformationsportale.
Worin besteht die Verpflichtung?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird die Vision eines
einheitlichen, modernen, intuitiven, barrierefreien, nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes
Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellen, die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten werden erstmals als Open Data zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird die technische Grundlage für eine bundeseigene Datenhaltung
geschaffen, aus der sich künftig auch das Portal speisen wird.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Die Vision des Rechtsinformationsportals sowie die Programmierschnittstelle (API) werden
in einem offenen, transparenten, agilen und nutzerzentrierten Verfahren konzipiert und
entwickelt. Mit der API soll Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft
und Unternehmen (z.B. Start-ups) eine Nachnutzung der Daten zu privaten, aber auch zu
gewerblichen Zwecken ermöglicht werden, um auf dieser Basis innovative Produkte oder
Dienste anzubieten. Die Projektergebnisse sollen der Öffentlichkeit auf einer Webseite zugänglich gemacht werden. Dort wird eine Zielvision des Rechtsinformationsportals in Form
eines Klickdummys zusammen mit einer Beschreibung und Erläuterung zu finden sein.
Außerdem soll dort die Dokumentation der API veröffentlicht und ein „Request for Comment“-Format eingerichtet werden, über das technisches Feedback zu der Schnittstelle
gegeben werden kann. Geplant ist weiterhin, auf der Webseite eine funktional limitierte
Version der API live und aktiv zur Verfügung zu stellen, mit der Interessierte anhand eines
limitierten Datensatzes (der nicht aktuell sein wird) testen und experimentieren können.
Der Adressatenkreis (Unternehmen, Studierende, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Privatpersonen) ist äußerst heterogenen und das Vorhaben sehr komplex. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit ist daher geboten um sicherzustellen, dass durch das Portal für alle ein echter
Mehrwert geschaffen wird und bei der Entwicklung der Schnittstelle die technischen und
funktionalen Anforderungen potentieller Weiterverwender berücksichtigt werden.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Es wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, indem Rechtsinformationen des Bundes
in bisher nicht dagewesenem Umfang kostenfrei, maschinenlesbar, über eine gängige
Schnittstelle und eine nutzerzentriert entwickelte Plattform angeboten werden. Das für
die Verpflichtung gewählte agile Vorgehen und die enge Einbindung der Nutzerinnen und
Nutzer sowie der Öffentlichkeit adressiert neben der Transparenz und der Partizipation auch
die Technologie und Innovation für Offenheit.
Zusätzliche Informationen:
Maßnahme der Datenstrategie vom 27. Januar 2021. Das Rechtsinformationsportal wird
erst nach dem Umsetzungszeitraum dieses Aktionsplans live gestellt werden.
Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen)
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale
verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen sind beschränkt auf
das aktuelle Bundesrecht, die Bundesrechtsprechung ab dem Jahr 2010 und auf aktuelle
Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, sodass die Suchfunktionalität der Portale eingeschränkt ist. Außerdem entspricht
der Zugang zu den Rechtsinformationen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Auch
eine Weiterverwendung der Daten durch zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen
für neue zukunftsgerichtete Anwendungen ist derzeit nur bedingt möglich; ein automatisiertes Auslesen und Bearbeiten der Daten ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Im
internationalen Vergleich gibt es bereits modernere und nutzerfreundlichere Rechtsinformationsportale.
Worin besteht die Verpflichtung?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird die Vision eines
einheitlichen, modernen, intuitiven, barrierefreien, nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes
Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellen, die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten werden erstmals als Open Data zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird die technische Grundlage für eine bundeseigene Datenhaltung
geschaffen, aus der sich künftig auch das Portal speisen wird.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Die Vision des Rechtsinformationsportals sowie die Programmierschnittstelle (API) werden
in einem offenen, transparenten, agilen und nutzerzentrierten Verfahren konzipiert und
entwickelt. Mit der API soll Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft
und Unternehmen (z.B. Start-ups) eine Nachnutzung der Daten zu privaten, aber auch zu
gewerblichen Zwecken ermöglicht werden, um auf dieser Basis innovative Produkte oder
Dienste anzubieten. Die Projektergebnisse sollen der Öffentlichkeit auf einer Webseite zugänglich gemacht werden. Dort wird eine Zielvision des Rechtsinformationsportals in Form
eines Klickdummys zusammen mit einer Beschreibung und Erläuterung zu finden sein.
Außerdem soll dort die Dokumentation der API veröffentlicht und ein „Request for Comment“-Format eingerichtet werden, über das technisches Feedback zu der Schnittstelle
gegeben werden kann. Geplant ist weiterhin, auf der Webseite eine funktional limitierte
Version der API live und aktiv zur Verfügung zu stellen, mit der Interessierte anhand eines
limitierten Datensatzes (der nicht aktuell sein wird) testen und experimentieren können.
Der Adressatenkreis (Unternehmen, Studierende, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Privatpersonen) ist äußerst heterogenen und das Vorhaben sehr komplex. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit ist daher geboten um sicherzustellen, dass durch das Portal für alle ein echter
Mehrwert geschaffen wird und bei der Entwicklung der Schnittstelle die technischen und
funktionalen Anforderungen potentieller Weiterverwender berücksichtigt werden.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Es wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, indem Rechtsinformationen des Bundes
in bisher nicht dagewesenem Umfang kostenfrei, maschinenlesbar, über eine gängige
Schnittstelle und eine nutzerzentriert entwickelte Plattform angeboten werden. Das für
die Verpflichtung gewählte agile Vorgehen und die enge Einbindung der Nutzerinnen und
Nutzer sowie der Öffentlichkeit adressiert neben der Transparenz und der Partizipation auch
die Technologie und Innovation für Offenheit.
Zusätzliche Informationen:
Maßnahme der Datenstrategie vom 27. Januar 2021. Das Rechtsinformationsportal wird
erst nach dem Umsetzungszeitraum dieses Aktionsplans live gestellt werden.
Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen)