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Beschreibung Schaffung von Grundlagen zur Förderung von Open Government und zur Formalisierung der OGP-Teilnahme in Deutschland.
Ziel Optimierung der Erarbeitungs- und Evaluierungsprozesse der nationalen Aktionspläne Deutschlands innerhalb und außerhalb der Regierung. Erfüllung der OGP-Anforderungen, insbesondere an die Transparenz des Verfahrens, an die Aufklärungsarbeit und an eine online-offline Beteiligung.
Status Quo Dieser erste Aktionsplan ist Grundlage für die Arbeit im Rahmen der OGP-Teilnahme und regt eine politikfeldübergreifende Befassung mit Open Government an. Die Ausgestaltung des Teilnahmeprozesses an der OGP verbleibt in weiten Teilen im Ermessen der teilnehmenden Staaten und bedarf der Erarbeitung einer strukturierten Herangehensweise unter Berücksichtigung des nationalen Kontextes. Es besteht ein Bedarf an Begriffsklärungen sowie Informationsangeboten dazu, was die OGP Teilnahme für Verwaltung und beteiligte Anspruchsgruppen bedeutet.
Ambition Ein inklusiver, transparenter und geregelter OGP-Teilnahmeprozess befördert den Open- Government-Diskurs in Deutschland und trägt zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen bei. Die Beteiligungsprozesse sind nach Umsetzung dieser Verpflichtung strukturiert, relevanten Anspruchsgruppen zugänglich und berücksichtigen die föderalen Strukturen.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Bundesressorts, Länder, Kommunen
Organisationseinheit und Kontakt Referat O1, O1@bmi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Rechenschaftspflicht, Transparenz, Innovation
Relevanz Mit dieser Verpflichtung werden zentrale Voraussetzungen für die weitere OGP-Teilnahme geschaffen. Davon sind alle Dimensionen von Open Government betroffen.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Umsetzung bis November 2017 Vorstellung: April 2018 Beschreibung:Beauftragung einer politikfeldübergreifenden Studie zur Potentialanalyse von Open Government in der Bundesregierung
Umsetzung bis Mai 2018 Beschreibung:Erarbeitung eines Konzepts für die Erstellung und Evaluierung künftiger OGP Aktionspläne, mit · Zeitplan und Koordinierungsstrukturen· Bedarfs- und Aufwandserfassung· Einbeziehung der Anspruchsgruppen· Berücksichtigung von Ländern und Kommunen (Beschluss des IT-PLR auf seiner 22. Sitzung20)· Öffentlichkeitsarbeit][/tooltip]
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Umsetzung bis Juni 2018 Beschreibung:Einrichtung einer offiziellen deutschen OGP Website mit Newsletter, Möglichkeit der Online-Beteiligung und Informationsangebot][/tooltip]
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Umsetzung bis August 2018 Beschreibung:Implementierungdes Konzepts (2.) mit Beginn der Erarbeitung des 2. Aktionsplans][/tooltip]
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Umsetzung bis Februar 2019 Beschreibung:Erarbeitung eines Leitfadens „Wie geht Open Government in den Kommunen ?“ aus dem Projekt „Modellkommune Open Government][/tooltip]
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Umsetzung bis 2 mal pro Jahr Beschreibung:Durchführung vonInformationsveranstaltungen(regierungsintern und mit Anspruchsgruppen)"][/tooltip]
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Umsetzung bis laufend Beschreibung:Teilnahme an Veranstaltungen (u.a. OGP Global Summit) und relevanten Gremien (u.a. OGP Anti-Corruption Working Group) zur Vorstellung des dt. Aktionsplans und zum fachlichenAustausch national wie international.][/tooltip]
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Beschreibung Mit dem Gesetzentwurf für eine Open-Data-Regelung hat die Bundesregierung einen zentralen Baustein des G8 Aktionsplans umgesetzt. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für die aktive Bereitstellung von offenen Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen. Der Erfolg des Gesetzes hängt jedoch maßgeblich von einer wirkungsvollen Umsetzung ab. Dazu soll das in der Bundesverwaltung vorhandene Wissen über Open Data verbreitert werden, um ein kohärentes Vorgehen bei der Bereitstellung von Daten zu erreichen. Für bedarfsgerechtes Open Data sollen die Belange der Nutzer berücksichtigt werden.
Ziel Stärkung der gemeinsamen Wissensbasis und Erarbeitung kohärenter Kriterien für die Umsetzung von Open Data in der unmittelbaren Bundesverwaltung, um ein gemeinsames Verständnis bei der Umsetzung des Open-Data-Gedankens zu erreichen.
Status Quo Deutschland hat mit der Unterzeichnung der G8 Open-Data-Charta und der Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans die Grundlagen für Open Data in der Bundesverwaltung gelegt. Mit der Teilnahme an der OGP hat die Bundesregierung bekräftigt, den Weg in Richtung mehr Transparenz, Offenheit und Teilhabe auch zukünftig fortzusetzen. Mit der gesetzlichen Open-Data-Regelung besteht erstmals eine einheitliche Grundlage für die Bereitstellung von Open Data durch die unmittelbare Bundesverwaltung.
Ambition Die Bundesregierung will Vorreiter bei Open Data werden. Die Veröffentlichung von Daten als Open Data soll Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden. Das daraus entstehende Daten-Ökosystem der Verwaltung soll Grundlage für Transparenz und Innovation sein und den Bedarfen der Nutzer entsprechen.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Bundesressorts
Organisationseinheit und Kontakt Referat O1, O1@bmi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Transparenz, Innovation
Relevanz Open Data schafft Transparenz und ist damit eine Grundlage für Open Government.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Beschreibung Identifizierung und Abbau bestehender Defizite und offener Fragen, um ein verlässliches Open-Data-Ökosystem zu etablieren. Dialog mit Anspruchsgruppen zur Förderung von Nutzung und Qualität von Open Data.
Ziel Zur Förderung der Bereitstellung von Open Data soll der Dialog mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und internationalen Partnern intensiviert werden, um den Bedarf an Open Data zu erörtern, die Qualität der Veröffentlichungspraxis zu erhöhen und Erfahrungen auszutauschen.
Status Quo Die gesetzliche Open-Data-Regelung wird perspektivisch zu einer erheblich vergrößerten Menge an bereitgestellten Daten der Verwaltung führen. Entscheidend für ein gutes, nutzbares Open-Data-Angebot ist jedoch nicht allein die Quantität, sondern auch die Qualität. Deutschland hat sich mit der Teilnahme an der OGP zu den Prinzipien eines offenen und transparenten Regierungshandelns bekannt. Neben dem Wissensaufbau in der Verwaltung spielen der Dialog mit der Zivilgesellschaft und der internationale Austausch deshalb eine wichtige Rolle. Für ein ausgewogenes und mit anderen Staaten vergleichbares Handeln bei der Bereitstellung von Daten sind das Erkennen und gezielte Beheben vorhandener Defizite sowie die Klärung offener Fragen notwendig.
Ambition Die Bundesregierung will Vorreiter bei Open Data werden. Vorhandene Potenziale zur Verbesserung sollen erkannt und Defizite abgebaut werden. Das Vorgehen soll sich am Bedarf der Nutzer orientieren.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung --
Organisationseinheit und Kontakt Referat O1, O1@bmi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Transparenz, Innovation
Relevanz Open Data schafft Transparenz und ist damit eine Grundlage für Open Government
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Beschreibung Geoinformationen sind raumbezogene Daten, bei denen Sachverhalte mit einem Ort oder Raum verknüpft sind. Sie tangieren fast alle Lebensbereiche und sind wesentlicher Rohstoff einer digitalen Gesellschaft. Um ihre Potenziale bestmöglich auszuschöpfen, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Grundversorgung an Geoinformationen zu sichern und eine breite Grundlage von Geoinformationen für raumbezogene Entscheidungen verfügbar zu machen. Ziel ist auch, deren Nutzung zu erleichtern. Zur Förderung von Innovationen sollen neue Angebote angeregt, erprobt und ihre Implementierung unterstützt werden.
Ziel Neben dem Ausbau von Fachtagungen und Expertenrunden über Mehrwerte von Geoinformationen, ihrem Zugang und ihrer Nutzungsmöglichkeit soll in den folgenden zwei Jahren ein Fokus auf die interoperable, standardisierte, freie und offene Bereitstellung von Geoinformationen nach Maßgabe des Geodatenzugangsgesetzes gelegt werden. Berücksichtigt werden soll auch die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Datenerhebung.
Status Quo Mit der Nationalen Geoinformationsstrategie hat sich der Bund zusammen mit den Ländern und Kommunen im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und Interessengruppen auf Ziele verständigt, um Geoinformationen wirkungsvoll, wirtschaftlich und wertschöpfend nutzbar zu machen. Die Bundesregierung bekennt sich mit dem 4. Geo-Fortschrittsbericht zu weiteren Maßnahmen, die auch den OGP-Prozess unterstützen.
Ambition Ziel der Maßnahmen ist die verbesserte Nutzung von Geoinformationen, insbesondere behördlicher Geoinformationen. Hierbei wird bis 2019 der Fokus auf eine interoperable und offene Bereitstellung gelegt.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern und weitere Bundesressorts im IMAGI (Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen) in Abhängigkeit der Zuständigkeit für Einzelmaßnahmen (insbesondere Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Lenkungsgremium GDI-DE (Geodateninfrastruktur Deutschland).
Organisationseinheit und Kontakt Referat O 7, O7@bmi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Transparenz, Technologie/Innovation, Partizipation
Relevanz Geoinformationen sind eine wichtige Grundlage für ortsbasierte Dienstleistungen, Nutzbarmachung anwendbarer Geodaten sowie die Interaktion von Anwendern (Bürgern, Unternehmen, Wissenschaft) mit staatlichen Angeboten und damit eine Grundlage für ein innovatives Informationsökosystem im Sinne der OGP.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Beschreibung Erfüllung des Standards der internationalen "Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft" (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) in Deutschland mit Hilfe einer Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) - zusammengesetzt aus den betroffenen Ressorts, den Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Kern der nationalen Umsetzung (D-EITI) ist ein jährlicher Bericht, in dem Zahlungen rohstofffördernder Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen staatlicher Stellen abgeglichen werden. Zudem enthält der D-EITI-Bericht umfangreiche allgemein verständliche Erläuterungen zum deutschen Rohstoffsektor (z.B. gesetzlicher Rahmen, geförderte Rohstoffe, Steuer- und Abgabensysteme sowie Daten zu Produktion und Export) und greift zudem eine Reihe von Sonderthemen auf (z.B. naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen, Erneuerbare Energien etc.). Des Weiteren werden auch Informationen zu Berechtigungen für den Rohstoffabbau öffentlich gemacht.
Ziel Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor sowie Stärkung des Dialogs mit den Stakeholdern des Rohstoffsektors. Erhöhung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Daten und Informationen von Regierung und Unternehmen zum deutschen Rohstoffsektor durch die Veröffentlichung auf einem öffentlichen Onlineportal und im Format offener Daten.
Status Quo Deutschland ist seit Februar 2016 Mitglied der EITI und befindet sich derzeit in der Vorbereitung für die erste Berichtsperiode (Einreichung erster D-EITI-Bericht August 2017). Der Multi-Stakeholder Prozess zur Umsetzung des EITI Standards wurde im März 2015 aufgenommen. Für die Umsetzung wurden auf der Ebene der MSG mit den Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft gemeinsame Ziele identifiziert. Unter anderem wurde der gemeinsame Anspruch formuliert, über die verpflichtenden Anforderungen des EITI-Standards hinaus einen Beitrag zu mehr Transparenz zu leisten.
Ambition Mit der Umsetzung der EITI in Deutschland (D-EITI) setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur weltweiten Stärkung der Initiative. Der Multi-Stakeholder-Prozess, mit dem die Umsetzung der Initiative in Deutschland gestaltet wird, stärkt zudem als innovatives Forum die Zusammenarbeit von Staat, Unternehmen und Zivilgesellschaft sowie den Dialog und die Transparenz in der deutschen Rohstoffwirtschaft.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung D-EITI Sekretariat; BMF, BMZ; BMUB; Finanz- und Wirtschaftsministerien der Länder; Bergbehörden der Länder; kommunale Verbände; Stakeholder des Rohstoffsektors in Deutschland aus dem Bereich Wirtschaft (u.a. BDI, DIHK) und Zivilgesellschaft (u.a. TI, OKFN), die in der MSG vertreten sind.
Organisationseinheit und Kontakt Referat IVB2, buero-ivb2@bmwi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz, Rechenschaftslegung
Relevanz Mit der EITI setzt Deutschland den wichtigsten internationalen Standard für Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor um und trägt zu dessen Weiterentwicklung und der Weiterverbreitung der Initiative bei. Der Beteiligungsprozess von Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen der MSG ist ein innovatives Modell für eine partizipative und bürgernahe Industriepolitik. Durch die Aufarbeitung von Regierungsdaten und Kontextinformationen auf einem Webportal wird das Regierungs- und Verwaltungshandeln im Rohstoffsektor für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und verständlicher. Das D-EITI Open-Data Konzept verbessert zudem die Weiterverwendung und Weiterverbreitung der Daten und ermöglicht neue innovative Kooperationsformen.
Zeitraum Juli 2017 - August 2019
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Beschreibung Umsetzung der internationalen Transparenzanforderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anhand von Konsultation und Verbesserung der Datenqualität.
Ziel Neben der Umsetzung der internationalen Transparenzanforderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollen die Qualität und der Umfang der Daten verbessert werden. Des Weiteren sollen Transparenz-Dialogformen (Veranstaltungen, Workshops) zwischen der Zivilgesellschaft und der Regierung durchgeführt werden und ein benutzerfreundlicheres Datenformat der BMZ IATI (International Aid Transparency Initiative) Informationen entwickelt werden.
Status Quo Transparenz und Rechenschaftspflicht sind Kernanliegen der deutschen Entwicklungspolitik. Beim “4. hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" 2011 in Busan wurde die Einführung eines einheitlichen Transparenzstandards für Entwicklungsleistungen vereinbart. Dieser "Common Open Standard for Aid Transparency" basiert auf den Vorgaben des statistischen Meldesystems des Ausschusses für Entwicklungszusammenarbeit (DAC), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI), der Deutschland als Gründungsmitglied angehört. Darin setzen sich Geber- und Partnerländer sowie Akteure aus Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft gemeinsam dafür ein, umfassend und verständlich darüber zu informieren, wofür die Gelder der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben werden. Das BMZ hat im Dezember 2012 einen nationalen Plan zur Umsetzung der Transparenzstandards veröffentlicht. Seit März 2013 werden umfangreiche Informationen zu Projekten und Programmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit dem IATI-Standard entsprechend veröffentlicht. Für die Verbesserung der Qualität und des Umfangs der Daten arbeitet das BMZ eng mit seinen Durchführungsorganisationen zusammen. Um die Umsetzung der internationalen Transparenzanforderungen in der deutschen EZ voranzutreiben, hat das BMZ einen stärkeren Dialog mit den Bundesressorts und der Zivilgesellschaft begonnen. Das BMUB veröffentlicht seit 2008 Informationen über alle Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI); seit Juni 2016 werden die IKI-Daten entsprechend dem IATI Standard publiziert.
Ambition Das BMZ arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner Datenqualität und Datenquantität und fördert somit die Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit. Auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung werden elementare Grundsteine für eine wirksamere Entwicklungszusammenarbeit gelegt.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung
Organisationseinheit und Kontakt
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz, Rechenschaftslegung, Technologie/Innovation.
Relevanz Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit stellt eine zentrale Maßnahme dar, die dem Anspruch an Good Governance (gute Regierungsführung) und Rechenschaftspflicht gerecht wird. Die Umsetzung des IATI-Standards erfüllt außerdem sekundäre Anforderungen durch die Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft und die Schaffung technischer Voraussetzungen und Interoperabilitätsstandards zur Nachnutzung der Daten (auch als Open Data).
Zeitraum Juni 2017- Mai 2019
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Beschreibung Durch die Öffnung der Datenbestände des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Verknüpfung mit Daten Dritter sowie der finanziellen Förderung datenbezogener Anwendungsentwicklung wird ein Ökosystem für Intelligente Mobilität geschaffen.
Ziel Das BMVI will eine Kultur für Transparenz und Bürgerorientierung sowie kreative Innovationen für verkehrspolitische Themen schaffen und gezielt fördern. Dies soll unter anderem durch ein auf Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ausgerichtetes Förderprogramm „mFUND“ sowie durch Vernetzung der relevanten Akteure erfolgen. Dazu ist eine koordinierte Einbeziehung der Behörden des Geschäftsbereichs notwendig und vorgesehen. Technische und organisatorische Rahmenbedingungen sind zu schaffen.
Status Quo Daten der öffentlichen Verwaltung (insbes. Mobilitätsdaten) stehen noch nicht in hinreichendem Maße öffentlich bzw. zur Verwendung durch die Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft aber auch durch die Verwaltung selbst zur Verfügung; Innovationspotenziale bleiben ungenutzt. Mit der Forschungsinitiative „mFUND“ soll hier Abhilfe geschaffen werden, indem ein Mehr an offenen Mobilitätsdaten und deren Verwendung erzeugt wird.
Ambition Es wird ein Ökosystem an Mobilitätsdaten und Innovationen für die intermodalen Verkehre und die Mobilität der Zukunft erzeugt. Die angestrebten Ergebnisse setzen auf eine aktive Einbeziehung der Nutzer in das Open-Data-Vorhaben des BMVI. Hierfür sind drei Prinzipien entscheidend: Kenntnis der Nutzer, Ausrichtung des Open-Data-Angebots an Nutzerbedürfnissen und Förderung von „Co-Kreation“ mit den Nutzern.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Nachgeordnete Behörden des BMVI; Wirtschaft (KMU und Startups), Wissenschaft, Zivilgesellschaft.
Organisationseinheit und Kontakt Referat DG25, ref-dg25@bmvi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz, Technologie/Innovation.
Relevanz Die Verpflichtung schafft Transparenz für Open (Government-) Daten des Ressorts (insbes. offene Mobilitätsdaten) mit seinen 15 nachgeordneten Behörden, fördert die Ziele des Open Government Partnership und unterstützt technische Innovationen.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Beschreibung Stärkung der Bürgerbeteiligung bei umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen und in der Stadtentwicklung. Bürgerbeteiligung auf Bundesebene vorantreiben u.a. durch den Ausbau informeller Beteiligungsprozesse z. B. bei der Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050, ProgRess III, Umsetzung des Integrierten Umweltprogramms 2030 (IUP), Beteiligung an der UN-Klimakonferenz 2017 (Beteiligung Jugendlicher unter Einbeziehung von Schulklassen); neue Dialoge zur Politikberatung bei relevanten Entscheidungsprozessen der 19. Legislaturperiode; Mitwirkung in Netzwerken und Gremien; Durchführung von Veranstaltungen.
Ziel Die Beteiligung der Bevölkerung an umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen und im Bereich der Stadtentwicklung wird weiter gestärkt und ausgebaut.
Status Quo Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat in der 18. Legislaturperiode die Bürgerbeteiligung auf Bundesebene gestärkt, u.a. durch Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsreferates, Durchführung informeller Bürgerbeteiligungsverfahren bei zentralen bundespolitischen Entscheidungsprozessen (Klimaschutzplan 2050, Deutsches Ressourceneffizienzprogramm II, Integriertes Umweltprogramm 2030 (IUP), erste internationale Bürgerbeteiligung zur UN-Klimakonferenz in Paris 2015, Standortauswahl für ein Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfälle), Forschungsprojekte und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zum Thema Bürgerbeteiligung („3x3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten“).
Ambition Das BMUB setzt im eigenen Ressortbereich fortschrittliche und anspruchsvolle Prozesse der Bürgerbeteiligung ein, entwickelt diese methodisch fort und verbreitet die Ergebnisse. Davon können auch andere Akteure (insbesondere Bundesressorts, Landesbehörden und Kommunen) profitieren. Ansatzpunkte in den kommenden zwei bis vier Jahren sind unter anderem: Öffentlichkeitsbeteiligung und modellhafte Erprobung von Bürgerbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen. Entwicklung neuer Formen der Onlinebeteiligung und bessere Verzahnung formeller und informeller Beteiligung.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Bürgerinnen und Bürger, sowie je nach Themengebiet Verbände, Privatsektor, multilaterale Organisationen (z.B. UN, OECD)
Organisationseinheit und Kontakt Referat G II 2, Michael.Muennich@bmub.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz.
Relevanz Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung auszubauen. Dazu ist neben der praktischen Anwendung von Beteiligungsprozessen auch die methodische Begleitung und Fortentwicklung von Instrumenten zur Bürgerbeteiligung erforderlich. Die Nutzung und Verbesserung dieses Instrumentenkastens ist von unmittelbarer Bedeutung für die Ziele der OGP.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019
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Beschreibung Zugang zu Informationen und Beantragung der Leistung Elterngeld sowie weiterer Familienleistungen nachhaltig modernisieren und transparent gestalten. Durch eine Online-Plattform erhalten Eltern künftig die Möglichkeit, Informationen insbesondere auch zur Leistung Elterngeld noch gezielter abzurufen und mithilfe eines Antragsassistenten durch den Antragsprozess geleitet zu werden. Zudem wird geprüft, für welche weiteren familienbezogenen Leistungen sich eine elektronische Beantragung anbietet.
Ziel Bürgerinnen und Bürger erhalten einen für sie transparenten und leicht verständlichen Informationszugang zu Familienleistungen. Durch die Nutzung neuer Technologien (Online-Antragsassistenz) sowie die Anwendung einer rechtssicheren und bürgerfreundlichen Sprache soll die Beantragung der Leistung für Bürgerinnen und Bürger zudem vereinfacht und nachvollziehbar gestaltet werden. Das Ziel ist die medienbruchfreie Beantragung.
Status Quo Elterngeld kann bislang nur in wenigen Bundesländern elektronisch unterstützt beantragt werden. Künftig soll ein einheitlicher Antragsassistent zur Verfügung stehen, der Eltern in einer leicht verständlichen Sprache durch den Antrag leitet und bei der Planung des Elterngeldes unterstützt. Das Angebot wird ab Sommer/Herbst 2017 Schritt für Schritt in den Pilotländern freigeschaltet. Projektbeirat „ElterngeldDigital/Digitalisierung familienbezogener Leistungen“ (Arbeitsgruppe), ehemals „Elterngeldantrag Online/Digitalisierung familienbezogener Leistungen“ (eingerichtet im September 2016).
Ambition Eltern steht künftig eine transparente und nachvollziehbare Dienstleistung in einer zentralen Lebenslage zur Verfügung.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Familienministerien der Länder; Kommunen, Init AG (Privatsektor), Projektbeirat „ElterngeldDigital/Digitalisierung familienbezogener Leistungen (Arbeitsgruppe) ehemals „Elterngeldantrag Online/Digitalisierung familienbezogener Leistungen“, Kommunale Spitzenverbände, Forschungspartner
Organisationseinheit und Kontakt Referat DG2, dg2@bmfsfj.bund.de, Friederike Schubart, Friederike.Schubart@bmfsfj.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Transparenz, Rechenschaftslegung, Technologie/Innovation.
Relevanz Die Maßnahme fördert die Transparenz der Verwaltungsleistung „Elterngeld“ sowie weiterer familienbezogener Leistungen und vereinfacht den Zugang zu Informationen. Sie führt zudem zu einer Verkürzung der Bearbeitungsdauer in den Elterngeldstellen.
Zeitraum Mai 2016 - Dezember 2019
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Beschreibung Das digitale Informationsportal soll der flächendeckenden Zurverfügungstellung von Informationen für allgemein interessierte Bürger_innen, Fachpersonen und Betroffene sowie ihre Angehörigen zu den Themenbereichen Geschlechtliche Vielfalt und gleichgeschlechtliche Lebensweisen dienen. Das Portal soll durch begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden. Das Gesamtprojekt gewährleistet durch seine effizienten Zugangswege eine breite gesellschaftliche Wirkung und trägt zur weiteren gesellschaftlichen Sensibilisierung bei, um die Akzeptanz von LSBTI- Menschen (lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intersexuellen bzw. -geschlechtlichen Menschen) zu fördern.
Ziel Es ist das Ziel der Bundesregierung, Betroffenen, ihren Angehörigen und der allgemeinen Öffentlichkeit ein Informationsangebot (hier das LSBTI-Wissensnetz) über bestehende rechtliche Regelungen und Beratungsangebote sowie eine Lotsenfunktion (Verweisberatung) anzubieten. Weiterhin wird die Stärkung von Akzeptanz; Nutzung der Möglichkeiten neuer Technologien, Aufklärung, Erhöhung der Datenqualität zu wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen zu den Themenbereichen Geschlechtsidentität und gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Partizipation sowie die Einbindung von NGOs angestrebt.
Status Quo Nach wie vor sind LSBTI in unserer Gesellschaft Diskriminierung und Benachteiligung ausgesetzt. Länder und einzelne Kommunen fördern Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTI. Eine flächendeckende Versorgung besteht – gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen - nicht.
Ambition Verbesserung der Datenlage für die allgemeine Öffentlichkeit sowie Fachpersonen insbesondere zum Themenbereich Geschlechtsidentität. Erfüllung der Aufforderung des CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women)-Ausschusses der Vereinten Nationen, die Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen stärker in den Blick zu nehmen, sowie der Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag, die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen und Öffentlichkeit hierzu herzustellen.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Externe Partnerinnen und Partner bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Zivilgesellschaft im Vorfeld, externe Redaktion in der Umsetzung).
Organisationseinheit und Kontakt Referat 215, Ina-Marie Blomeyer, referat215@bmfsfj.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz, Technologie/Innovation
Relevanz Förderung von Akzeptanz, Zugang zu Informationen für LSBTI-Menschen, Angehörige und die allgemeine Öffentlichkeit, Verweisberatung an bestehende Fachberatungsstrukturen (d.h. Zurverfügungstellung von Informationen, wo welche Beratungsangebote zur Verfügung stehen), Nutzung eines digitalen Informationsportals (Wissensnetz)
Zeitraum Juli 2017 - Dezember 2020
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Beschreibung Lokale Bündnisse bringen die Akteurinnen und Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Ort zum Thema Vereinbarkeit zusammen und entwickeln unterstützende Maßnahmen für Familien.
Ziel Ausbau familienfreundlicher Maßnahmen vor Ort - auch durch einen verstärkten Einsatz digitaler Informationsformate.
Status Quo Bundesweit bieten rund 620 Lokale Bündnisse für Familie konkrete Maßnahmen für Unternehmen und Familien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf lokaler Ebene an. Mit der Gründung der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ 2004 sind bundesweit diese lokalen Kooperationen von Kommunen, Unternehmen, Agenturen für Arbeit, Betreuungseinrichtungen, freien Initiativen und Bürgerengagement entstanden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor Ort konkret verbessern, z.B. durch Familienwegweiser im Internet, Ferienbetreuungsangebote und Beratungsangebote für Unternehmen.
Ambition Öffentliches Bewusstsein für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter stärken, die Kommunikationswege für Akteurinnen und Akteure und Adressatinnen und Adressaten professionalisieren (Online-Community) und die Kooperationen ausbauen.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Kommunen, Landkreise, Schulen, Vereine, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Hilfs- und Beratungseinrichtungen, Träger der freien Jugendhilfe, Arbeitgeberverbände, Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie Kammern. Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“.
Organisationseinheit und Kontakt Referat 205, 205@bmfsfj.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation.
Relevanz Sektorübergreifende Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort um Ressourcen zu bündeln und in öffentlichkeitswirksamen Informationsprozessen Familien bei der Vereinbarkeit unterstützen.
Zeitraum Bis März 2018
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Beschreibung Regelmäßige Berichte zum Monitoring der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Ziel Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen durch Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes und durch Information der Öffentlichkeit über die Zielsetzungen privater Unternehmen und der Bundesverwaltung.
Status Quo Die erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes wurde am 09. März 2017 bekanntgemacht (BR. Drs. 193/17).
Ambition Langfristige Änderung der Unternehmenskultur hin zu mehr Frauen in Führungspositionen durch mehr Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte, um die Unternehmen zu motivieren, mehr für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu tun.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Statistisches Bundesamt, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Organisationseinheit und Kontakt Projektgruppe Monitoring und Umsetzung des FüPo-Gesetzes, PG-FuePo@bmfsfj.bund.de, Anna Riecken, Anna.Riecken@bmfsfj.bund.de und Referat III A 2, Ulrich Seibert, seibert-ul@bmjv.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Transparenz, Rechenschaftspflicht
Relevanz Die Öffentlichkeit bekommt Zugang zu verständlich aufbereiteten Informationen zum Thema gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Dadurch wird die notwendige Überprüfbarkeit und Transparenz über die Fortschritte bei der Umsetzung und Effektivität der gesetzlichen Regelung hergestellt. Diese Transparenz wird zusätzlich durch ein interaktives Datentool unterstützt. Unter www.bmfsfj.de/quote findet sich eine quantitative Darstellung der Monitoringergebnisse.
Zeitraum Juli 2017 - Juni 2019 (fortlaufend, seit Mai 2015)
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Beschreibung Wissenschaft und Forschung werden in Deutschland vielfach mit öffentlichen Mitteln finanziert. Bürgerinnen und Bürger wollen an den Ergebnissen dieser Forschung Teil haben. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass wissenschaftliche Publikationen kostenfrei über das Internet verfügbar sind. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen ihre Aufsätze auf Webseiten oder in Datenbanken unter dem Schlagwort „Open Access“ ohne rechtliche oder finanzielle Barrieren der Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben diesem einfachen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen ermöglicht Open Access neue Verbreitungswege für wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit einem Ideenwettbewerb innovative Projekte für eine weitere Verbreitung des Open Access-Prinzips an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Projekte sollen bestehende Vorbehalte und Hürden für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überwinden, ihre eigenen Publikationen unentgeltlich über das Internet anzubieten.
Ziel Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen soll zu einem Standard des wissenschaftlichen Publizierens werden, damit die Öffentlichkeit besser an den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung Teil haben kann. Bisher entscheidet sich nur ein Teil der Wissenschaftler dafür, ihre Publikationen frei im Internet anzubieten. Um Open Access bekannter zu machen, bedarf es konkreter Projekte, die zeigen, wie dieses Konzept in der Praxis funktionieren kann. Es sollen bestehende Vorbehalte gegenüber neuen Publikationsformen abgebaut und der praktische Umgang mit Open Access-Publikationen verbessert werden. Mittelfristig soll Open Access zu einem Standard des wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland werden.
Status Quo Open Access wird in der Wissenschaft grundsätzlich unterstützt und gefördert. In der sogenannten „Berliner Erklärung“ erklären die großen Wissenschaftsorganisationen ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und viele europäische und internationale Wissenschaftseinrichtungen Open Access-Veröffentlichungen zu einem wesentlichen Bestandteil bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, für einen umfassenden und frei zugänglichen Zugang zu Wissen zu sorgen. Wie eine Studie gezeigt hat, halten ca. 90 % der deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Zugänglichkeit von Literatur als Open Access für ihr Fachgebiet für förderlich. Trotz dieser grundsätzlich positiven Einstellung zu Open Access sehen Wissenschaftler oft noch davon ab, ihre eigenen Artikel als Open Access zu publizieren. Es sollen daher insbesondere Projekte gefördert werden, die die bestehenden Möglichkeiten zur Publikation frei zugänglicher wissenschaftlicher Literatur in Deutschland ergänzen, neue Möglichkeiten schaffen und das Umfeld für Open Access-Publikationen verbessern.
Ambition Die Verbreitung von Open Access soll als ein Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der deutschen Wissenschaft verankert werden. Publikationen aus öffentlich geförderter Forschung sollen der Allgemeinheit möglichst frei zur Verfügung stehen.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung --
Organisationseinheit und Kontakt Referat D1, Philipp Zimbehl, Philipp.Zimbehl@bmbf.bund.de, posteingangd1@bmbf.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Innovation, Transparenz.
Relevanz Mit Open Access wird der Allgemeinheit der Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung erleichtert. Auch Menschen, die nicht unmittelbar am Wissenschaftsbetrieb teilnehmen, können sich so über den Stand der mit öffentlichen Geldern finanzierten Forschung informieren.
Zeitraum Juni 2017 – Juli 2020
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Beschreibung Bei den Wissenschaftsjahren geht es darum, das Interesse der Öffentlichkeit an Wissenschaft und Forschung zu stärken und die Gesellschaft in wissenschaftliche Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Dabei soll deutlich werden, welchen Anteil Wissenschaft und Forschung bei der Gestaltung unserer Zukunft haben. Im Wissenschaftsjahr 2018 soll der Schwerpunkt auf den Arbeitswelten der Zukunft liegen. Es wird geprägt sein von einer Vielzahl an Aktivitäten, die sich an die interessierte Öffentlichkeit richten: Sie reichen von großen bundesweiten Mitmachaktionen bis hin zu Ausstellungen, Wettbewerben, Dialogveranstaltungen und innovativen Online-Formaten. Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten dadurch vielseitige Gelegenheiten, sich zu informieren, sich einzubringen und mit Wissenschaftlern sowie Vertretern aus Politik und Wirtschaft ins Gespräch zu kommen.
Ziel Im Wissenschaftsjahr 2018 soll der Beitrag von Wissenschaft und Forschung an der Gestaltung der Arbeitswelt anschaulich gemacht werden. Es können die vielfältigen Chancen und Herausforderungen der Arbeitswelten der Zukunft demonstriert und diskutiert werden. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger für die Rolle von Forschung und für Tätigkeiten in wissenschaftlichen Arbeits- und Berufsfeldern begeistert werden und können ihre Erfahrungen aus der Arbeitswelt einbringen.
Status Quo Die Wissenschaftsjahre werden seit dem Jahr 2000 durchgeführt und inhaltlich weiterentwickelt. Die einzelnen Aktivitäten sind vielfältiger geworden – von Vortragsveranstaltungen hin zu mehr Beteiligungsformaten, Dialogveranstaltungen, interaktiven Ausstellungen, Wettbewerben, Mitmachaktionen und „Citizen-Science“-Projekten. Noch bis zum Herbst 2017 läuft das Wissenschaftsjahr 2016*17 – Meere und Ozeane.
Ambition Die Wissenschaftsjahre stärken auch über das jeweilige Thema hinaus die Dialogkultur zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Sie leisten insbesondere über die Förderprojekte einen Beitrag dazu, dass neue Dialog- und Veranstaltungsformate entwickelt und umgesetzt werden.
Neu oder laufend Laufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Wissenschaft im Dialog (WiD) – eine Initiative der Forschungsorganisationen in Deutschland.
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Partner aus Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Bundesressorts.
Organisationseinheit und Kontakt Referat 113, Christian Herbst, christian.herbst@bmbf.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz.
Relevanz Die Wissenschaftsjahre sind eine Beteiligungsplattform und öffnen Wissenschaft und Forschung gegenüber einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und der organisierten Zivilgesellschaft.
Zeitraum Juli 2017 – Dezember 2018
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Beschreibung Es wird ein Bundeswettbewerb „Zusammen leben Hand in Hand - Kommunen gestalten“ durchgeführt, der kommunale Aktivitäten zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort initiieren, identifizieren, prämieren, in der Öffentlichkeit bekannt machen soll. Der Wettbewerb wird eingerahmt durch eine Auftaktveranstaltung und eine abschließende Kommunalkonferenz.
Ziel Ziel des Bundeswettbewerbs ist, die Kommunen als lokale Managementebene des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration zu unterstützen. Für die prämierten Wettbewerbsbeiträge stellt das Bundesministerium des Innern insgesamt bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Status Quo Kommunen sind erster Ansprechpartner für alle praktischen Fragen der Integration von Zuwanderern und auch erste Anlaufstelle für Menschen, die sich in engagieren wollen. Sie spielen daher eine maßgebliche Rolle für den lokalen gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ambition Hinter dem Wettbewerb steht der Gedanke, den teilnehmenden Kommunen über das ausgelobte Preisgeld und die öffentlichkeitswirksame Prämierung einen Anreiz für neue bzw. weiterentwickelte Aktivitäten für ein besseres Miteinander von Zuwanderern und Einheimischen zu bieten. Weitere Kommunen profitieren von den Ideen der Gewinnerkommunen, indem sie diese als Modell für eigene Konzepte nutzen können.
Neu oder laufend Neu
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern, Wettbewerbsbüro Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Beteiligte Organisationen bei der Umsetzung Die kommunalen Spitzenverbände und der Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. sowie auf der Fachseite die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH sind als Kooperationspartner bzw. Multiplikatoren vorgesehen.
Organisationseinheit und Kontakt Referat GZ1, GZ1@bmi.bund.de
Adressierte Open-Government-Werte Partizipation, Transparenz, Innovation
Relevanz Der Bundeswettbewerb unterstützt über die Bekanntmachung neuer bzw. weiterentwickelter Aktivitäten den Informations- und Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander bzw. über die eingeräumten Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Akteuren den Vernetzungsgrad zwischen Kommunen und diesen Akteuren.
Zeitraum Mai 2017 - Juni 2018
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Stand der Umsetzung: 17.02.2018 - Zuletzt aktualisiert: 22.02.2018